Die sexualtherapeutische/sexualmedizinische Supervision wird nur anerkannt, wenn der Supervisor von der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung (DGfS) oder der Akademie für Sexualmedizin e. V.  anerkannt ist.

Weitere Supervisoren, insbesondere für auswärtige Teilnehmer, können auf Nachfrage und nach Absprache mit der Leitung der Bayerischen Gesellschaft für Verhaltenstherapie, Verhaltensmedizin und Sexuologie e. V. zugelassen werden.

Der Supervisor soll helfen,

dass eine verantwortliche Therapie mit dem Patienten durchgeführt wird. Nicht nur der Supervisand, sondern auch der Patient sind ihm anvertraut. So darf eine Therapie nicht einfach beendet werden, weil der Supervisand für seine Ausbildung keine weiteren Stunden mehr benötigt

dass zu Beginn der Therapie eine schriftliche Falldokumentation erstellt wird mit

  • Beschwerden,

  • Lebens- und Krankheitsgeschichte,

  • somatischem Befund,

  • psychischem Befund,

  • Verhaltens- und Bedingungsanalysen, Funktionsanalysen, Psychodynamik,

  • Diagnosen (nach ICD 10),

  • Zielanalyse und Prognosestellung

  • Behandlungsplan,

dass die Therapiesitzungen dokumentiert werden durch

schriftliche Aufzeichnungen jeder Therapiestunde, die vorgetragen wird und

ggf. Tonbandaufnahmen oder Videoaufnahmen der Therapiesitzungen, die zum Feedback für Therapeuten dienen

dass eine Therapieverlaufskontrolle und -evaluation durchgeführt wird (Befunderhebung vorher und nachher, Katamnese).

dass ein Verlaufsbericht geschrieben wird, der diskutiert wird.

Folgendes Vorgehen ist empfehlenswert:

Vor der Therapie:

Führen Sie eine Erstuntersuchung (inklusive Befunderhebung und Symptomdiagnose) durch.

Besprechen Sie mit Ihrem Supervisor, ob der Fall, den Sie behandeln wollen, als Ausbildungsfall geeignet ist.
Reservieren Sie sich für Anamnese und Exploration Ihres Patienten 3-4 Stunden.
Schreiben Sie die Falldokumentation (1. Beschwerden, 2. Lebensgeschichte, 3. somatischer Befund, 4. psychischer Befund, 5. Verhaltensanalyse oder Psychodynamik, 6. Diagnose, 7. Therapieziele, 8. Behandlungsplan) auf.
Erarbeiten Sie mit Ihrem Supervisor die Zielanalyse und den Therapieplan.

Während der Therapie:

Nehmen Sie nach Möglichkeit jede Therapiesitzung mit Tonband auf.

Mindestens jede vierte Sitzung sollte nach Möglichkeit mit Video aufgezeichnet werden.

Nehmen Sie Einzelsupervisionsstunden spätestens nach jeder vierten Therapiestunde.

Nach der Therapie:

Führen Sie eine Katamnese (Therapieabschlußuntersuchung) durch.

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