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Die
sexualtherapeutische/sexualmedizinische Supervision wird nur anerkannt,
wenn der Supervisor von der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung
(DGfS) oder der Akademie für Sexualmedizin e. V. anerkannt ist.
Weitere Supervisoren,
insbesondere für auswärtige Teilnehmer, können auf Nachfrage und nach
Absprache mit der Leitung der Bayerischen Gesellschaft für
Verhaltenstherapie, Verhaltensmedizin und Sexuologie e. V. zugelassen
werden. |
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Der Supervisor soll helfen,
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dass eine verantwortliche Therapie mit dem Patienten durchgeführt
wird. Nicht nur der Supervisand, sondern auch der Patient sind ihm
anvertraut. So darf eine Therapie nicht einfach beendet werden, weil
der Supervisand für seine Ausbildung keine weiteren Stunden mehr
benötigt |
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dass zu Beginn der Therapie eine schriftliche Falldokumentation
erstellt wird mit
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Beschwerden,
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Lebens- und Krankheitsgeschichte,
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somatischem Befund,
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psychischem Befund,
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Verhaltens- und Bedingungsanalysen, Funktionsanalysen,
Psychodynamik,
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Diagnosen (nach ICD 10),
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Zielanalyse und
Prognosestellung
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Behandlungsplan,
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dass die
Therapiesitzungen dokumentiert werden durch
schriftliche
Aufzeichnungen jeder Therapiestunde, die vorgetragen wird und |
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ggf. Tonbandaufnahmen oder
Videoaufnahmen der Therapiesitzungen, die zum Feedback für
Therapeuten dienen
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dass eine Therapieverlaufskontrolle und
-evaluation durchgeführt wird (Befunderhebung vorher und nachher,
Katamnese). |
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dass ein Verlaufsbericht geschrieben wird,
der diskutiert wird. |
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Folgendes Vorgehen ist empfehlenswert:
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Vor der Therapie:
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Führen Sie eine Erstuntersuchung (inklusive
Befunderhebung und Symptomdiagnose) durch. |
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Besprechen Sie mit Ihrem Supervisor, ob der Fall, den
Sie behandeln wollen, als Ausbildungsfall geeignet ist. |
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Reservieren Sie sich für Anamnese und Exploration
Ihres Patienten 3-4 Stunden. |
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Schreiben Sie die Falldokumentation (1. Beschwerden, 2.
Lebensgeschichte, 3. somatischer Befund, 4. psychischer Befund, 5.
Verhaltensanalyse oder Psychodynamik, 6. Diagnose, 7. Therapieziele, 8.
Behandlungsplan) auf. |
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Erarbeiten Sie mit Ihrem Supervisor die Zielanalyse und
den Therapieplan. |
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Während der Therapie:
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Nehmen Sie nach Möglichkeit jede Therapiesitzung
mit Tonband auf. |
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Mindestens jede vierte Sitzung sollte nach
Möglichkeit mit Video aufgezeichnet werden. |
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Nehmen Sie Einzelsupervisionsstunden spätestens nach
jeder vierten Therapiestunde. |
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Nach
der Therapie:
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Führen Sie eine Katamnese (Therapieabschlußuntersuchung)
durch.
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